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Batterien: Umgang und Entsorgung

Lichtfunken
Im Folgenden erklären wir Ihnen, was bei der Sammlung, Lagerung und Transport von Batterien und Akkus zu berücksichtigen ist – am Beispiel der viel diskutierten Lithium-Batterien sowie an Traktionsbatterien (auch Antriebsbatterien genannt).

Kristof Klikovits, BA, BSc

Energie
Umwelt & Nachhaltigkeit

klikovits@feei.at
+43/1/588 39-67

Abfallbehandlungspflichten-Verordnung in Bezug auf Li-Batterien
Wenn es um die Lagerung und Behandlung von Li-Batterien-Abfällen geht, ist die Abfallbehandlungspflichten-Verordnung zu beachten, die am 7. Oktober 2017 in Kraft getreten ist. Ziel der Verordnung ist die Festlegung von Mindestanforderungen und die Sicherstellung der umweltgerechten Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung von Abfällen.

Die Verordnung unterscheidet kleine und große Li-Batterien. Von großen Li-Batterien spricht man, wenn:

  • Lithium-Ionen-Zellen mit einer Nennenergie von jeweils mehr als 20 Wattstunden ausgestattet sind.
  • Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennenergie von jeweils mehr als 100 Wattstunden ausgestattet sind.
  • Lithium-Metall-Zellen eine Menge von jeweils mehr als 1 g Lithium besitzen.
  • Lithium-Metall-Batterien in einer Gesamtmenge jeweils mehr als 2 g Lithium besitzen.

Sammlung von Li-Batterien

  • Kleine Li-Batterien dürfen mit anderen Gerätebatterien gemischt gesammelt werden. Die Sammlung kann im Kunststofffass erfolgen, hierfür sind keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Es wird empfohlen, die Pole für alle Batteriegrößen abzukleben.Große Li-Batterien müssen getrennt gesammelt werden, in geeigneten, gekennzeichneten Bereichen und geeigneten Gebinden (im Li-Metallgebinde mit Inlay) unter Berücksichtigung des Brandschutzes.
  • Beschädigte Li-Batterien müssen getrennt gesammelt werden, in hierfür geeigneten, spezifisch gekennzeichneten Bereichen und geeigneten Gebinden (Li-Metallgebinde mit Inlay) unter Berücksichtigung des Brandschutzes. Des Weiteren ist zu beachten, dass jeder Akku in einen Kunststoffbeutel (Wandstärke > 150 µm) verpackt werden muss.
  • Elektroaltgeräte mit großen Li-Batterien müssen ebenfalls getrennt gesammelt werden. Ab 1.1.2018 müssen die Li-Batterien verpflichtend aus den Geräten entnommen werden (soweit dies problemlos möglich ist). Sollte eine Trennung von Li-Batterie und Gerät nicht möglich sein, so ist das gesamte Gerät separat von den anderen EAG (ohne Li-Batterien) zu sammeln.
  • Für beschädigte und große Li-Batterien müssen geeignete Gebinde vorgesehen werden Batterien (z.B. Metallfass 60L mit Entlüftungseinrichtung).

Die weiterführenden Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen gelten jedenfalls auch für Lithiumbatterien, die sortenrein oder im Gemisch mit anderen Batterien gelagert werden, wenn der Anteil an Lithiumbatterien in diesem Gemisch 10 Prozent beträgt oder übersteigt (Empfohlen werden maximal 4 Prozent Li-Batterie-Anteil) welche im Rahmen von Rückrufaktionen, die aus Sicherheitsgründen erfolgen, übernommen werden oder die einzeln übernommen werden und offensichtlich defekt oder beschädigt sind.

Elektroaltgeräte mit Li-Batterien
Bei der Lagerung und beim Transport von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie deren Bauteilen ist sicherzustellen, dass Beschädigungen, die ein Entweichen von gefährlichen Stoffen oder Brand- oder Explosionsgefahren nach sich ziehen können, vermieden werden.

Lagerung und Entsorgung von Li-Batterien
Bei der Lagerung von Batterien sind folgende allgemeine Anforderungen einzuhalten:

  • Schutz gegen Witterungseinflüsse;
  • Schutz vor mechanischer Belastung, ausgenommen bei der Lagerung im Zuge der Behandlung;
  • Lagerung außerhalb des Einflussbereiches von Stoffen, Gemischen, Sachen und Abfällen, von denen Brand- oder Explosionsgefahren ausgehen können oder die im Brand- oder Explosionsfall ein zusätzliches Gefährdungspotenzial aufweisen.

Darüber hinaus ist bei der Übernahme für Li-Batterien (>500g) und beschädigte Li-Batterien folgendes zu beachten:

  • Lagerung in einem feuerfesten Metallgebinde; nicht luftdicht; umschlossen mit Vermiculite;
  • nur kleine Lagermengen;
  • die Pole aller Batterien bzw. allfällige lose Drähte bzw. Lötfahnen müssen abgeklebt bzw. in Plastiksackerl gegeben werden;
  • es muss ausreichender Abstand zu brennbaren Materialien (Empfehlung 2,5m) eingehalten werden;
  • Fehlwürfe leitender Teile und Entnahme/Diebstahl sind zu verhindern.

Kaputte Batterien
Daran erkennen Sie defekte oder beschädigte Li-Batterien

  • beschädigtes oder in erheblichem Maße verformtes Gehäuse;
  • Verfärbungen an Metallteilen der Batterie;
  • Schmelzstellen am Kunststoffgehäuse (Sengspuren);
  • Erwärmung der Batterie in abgeschaltetem Zustand;
  • Auslaufen der Batterie (undichte Batterien) oder Batterien mit Gasaustritt;
  • Druckentlastungseinrichtungen ausgelöst (bei Batterien mit Druckentlastungseinrichtungen);
  • durch das Batteriemanagementsystem (BMS) als defekt identifizierte Zellen (Batterien);
  • vom Hersteller als fehlerhaft identifizierte Batterien (Sicherheitsgründe, z.B. bei Rückrufaktionen);
  • Batterien mit Mängeln, die vor der Beförderung zum Ort der Analyse nicht diagnostiziert werden können.

Lebensdauer von Traktionsbatterien
Bei Antriebsbatterien und stationären Bleibatterien spielt die Brauchbarkeitsdauer eine große Rolle, denn diese ist eine von vielen Kriterien, um Batterien vergleichbar zu machen. Das Dokument im Download-Bereich enthält Informationen zu folgenden Themen:

  • Definition verschiedener Lebensdauer-Begriffe für Batterien
  • Brauchbarkeitsdauer (service life) bei Antriebsbatterien
  • Brauchbarkeitsdauer – Betrachtungen bei stationären Bleibatterien

Service für Antriebsbatterien und Ladegeräte
Dieses Merkblatt soll den Nutzern von Batterien und Lagegeräten eine Übersicht über die wichtigsten Schritte bei der Prüfung der Betriebsmittel bieten. Dazu wird im Überblick auf die einschlägigen Vorschriften in Österreich hingewiesen. Das Merkblatt ergänzt die Angaben des Batterieherstellers in seinen Gebrauchs- und Wartungsbedingungen für Fahrzeug-Antriebsbatterien und Ladegeräte. Das Dokument enthält Informationen zu folgenden Themen:

  • Allgemeines zu Service für Antriebsbatterien und Ladegeräten
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Batterieprüfungen
  • Ladegeräteprüfungen

Sicherheitsanforderungen für das Laden von Antriebsbatterien
Das Laden von Antriebsbatterien ist insbesondere mit folgenden Gefahren verbunden:

  • Verätzung durch Elektrolyt
  • Gefahr durch elektrischen Strom
  • Gefahr durch Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre (Knallgas)
  • Brandgefahr
  • Manuelle Lastenhandhabung
  • Gefahr durch Wirken des elektrischen Stromes als Zündquelle bei anderen explosionsfähigen Atmosphären

Um diese Gefahren hintanzuhalten, finden sich in diesem Merkblatt Sicherheitsanforderungen zum Laden von Antriebsbatterien.

Wegweiser zu relevanten Themen bei Blei-Säure Batterien (Antriebsbatterien)
Das Dokument enthält Informationen zu folgenden Themen:

  • Brauchbarkeitsdauer von Batterien
  • Reinigen von Batterien
  • Brauchbarkeitsdauer-Betrachtungen bei stationären Batterien
  • Dimensionierung von Steckvorrichtungen und Anschlussleitungen für Antriebsbatterien und Ladegeräte
  • Zwischenladen von Blei-Antriebsbatterien
  • Ladegerätezuordnung für Antriebsbatterien in geschlossener (PzS) und verschlossener (PzV) Ausführung
  • Qualitätsanforderungen an Ladegeräte für Bleiantriebsbatterien für industrielle Anwendungen
  • Belüftung der Batterieladeräume für Antriebsbatterien
  • Einsatzbeurteilung von Batterien bei Leasing – Miete – Rental
  • Einsatz von Zellen der Europabaureihe in DIN-Batterien
  • Abhängigkeiten und Regeln beim Einsatz von PzS- und PzV-Antriebsbatterien bei tiefen Temperaturen
  • Antriebsbatterien für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Batterien)
  • Steckvorrichtungen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Dimensionierung, Zuordnung und Ausführung von Zellenverbindern für stationäre Bleibatterien
  • Hinweise zum sicheren Umgang mit Bleiakkumulatoren (Bleibatterien)
  • Anforderungen an Elektrolyt und Nachfüllwasser für Bleibatterien

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