Stand: 20.5.2022
Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Diisocyanaten in der EU wird beschränkt. Neue Verpflichtungen werden damit wirksam. Insbesondere ist ab dem 24.8.2023 vor einer industriellen oder gewerblichen Verwendung von Diisocyanaten eine entsprechende Schulung erfolgreich zu absolvieren.
In einem Leitfaden sind die wesentlichen Neuerungen der Beschränkung zusammengefasst.