Informations­artikel

Urlaubsverfall

Mann unterschreibt Vertrag
Schriftliche Information an die Mitarbeitenden wichtig.

Mag. Monika Jeglitsch

Arbeitswelt & Bildung

jeglitsch@feei.at
+43/1/588 39-65

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Aufgrund eines EuGH-Urteils empfehlen wir, Mitarbeitende, die zu Beginn eines neuen Urlaubsjahres Urlaubsguthaben aus früheren Urlaubsjahren noch nicht verbraucht haben, schriftlich über den Stand ihres Urlaubskontos zu informieren und allenfalls zum Urlaubskonsum aufzufordern.

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