Ein Lichtblick für das Klima. Um den Ausbau von LED in Österreich voranzutreiben, gelten finanzielle Anreize und Förderprogramme für Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Ziel ist es, den Umstieg von herkömmlichen Lampen auf energieeffiziente LED-Technologie zu erleichtern und wertvolle Energie und Kosten zu sparen.
Die Sparte Licht im FEEI gibt Antworten auf die häufigsten Fragen zu LED-Förderungen für Betriebe.
1.Wer kann eine LED-Förderung beantragen?
Derzeit können alle Betriebe in Österreich einen Antrag für eine LED-Förderung stellen. Dazu gehören ebenso Vereine, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen und konfessionelle Einrichtungen.
2. Was wird gefördert?
Die Förderung gilt für Maßnahmen zur Umstellung auf LED-Systeme im Innen- und Außenbereich. Das betrifft sämtliche Kosten für die Optimierung der Beleuchtung, die Planung und Montage der Anlage sowie die Steuerungselektronik:
- im Innenbereich (Anschlusswert bis 20 kW)
- im Innen- und Außenbereich
- Straßenbeleuchtung
- Außenbeleuchtung
- Sportstätten / Flutlichtanlagen
- Innenbeleuchtung (Anschlusswert ab 20 kW)
3. Gibt es Ausnahmen von der Förderung?
Die LED-Sanierung mit Retrofit ist von der Förderung ausgeschlossen. Dabei wird eine Ersatzlampe auf Basis einer neuen (LED-)Technologie so konstruiert, dass sie in eine alte bestehende Fassung passt – ungeachtet eines langlebigen Lichtkonzepts. Weiters gelten folgende Ausnahmen:
- Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen
- Plug-In-Lösungen
- Verteilersanierungen
- Werbebeleuchtung und indirektes Licht
- Maste, Fundamente und Kabelerneuerungen
- nichtzertifizierte Leuchtmittel
4. Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Fördersumme beträgt bis zu 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten, maximal jedoch 4,5 Mio. EUR für die LED-Umstellung der Innenbeleuchtung ab 20 kW, der Straßen- und Außenbeleuchtung sowie von Sportstätten / Flutlichtanlagen. Im Außenbereich werden zwischen 50 – 250 EUR / Lichtpunkt finanziell unterstützt, im Innenbereich sind es 500 EUR / kW Anschlusswert. Weitere Zuschläge sind möglich, etwa durch die gleichzeitige Umsetzung einer Lichtsteuerung.
5. Was muss bei der Antragsstellung beachtet werden?
Wesentlich ist, dass der Antrag im Vorfeld gestellt wird. Das bedeutet, er muss vor der Lieferung, dem Baubeginn oder der rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen erfolgen – eine Ausnahme stellen Planungsleistungen dar. Im Falle eines Leasings oder Mietkaufs muss das Produkt spätestens bei der letzten Rate in das Eigentum des Fördernehmers übergehen.
6. Gibt es weitere Förderungen im LED-Bereich für Betriebe?
Neben der bundesweiten Förderung der KPC unterstützt der Klima- und Energiefonds mit der Mustersanierung 2.0 die einfache Umstellung auf eine innovative LED-Technologie. Weitere Initiativen gibt es auf Länderebene. Ebenso fördert der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) Maßnahmen für eine Optimierung der Beleuchtung durch LED. Mehr dazu hier.
Einfache Lösung, große Wirkung
Die Umstellung auf LED-Beleuchtung ist damit ein wirkungsvoller Schritt, um Energie zu sparen und Ressourcen zu schonen. Mit der passgenauen Förderung wird der der Einsatz dieser Technologie für Unternehmen besonders einfach.
Eine umfassende Beratung zum idealen Lichtkonzept liefern Lichtplaner, Elektrofachhändler oder Elektriker.