Stand: 25.6.2021
Von der Pensionsversicherungsanstalt wurde der Fragebogen für Dienstgeber*innen zur Feststellung von Schwerarbeitszeiten neu gestaltet. Er kommt bereits zum Einsatz.
Vorteile der und Gründe für die Anpassung:
- Es wird nicht mehr die Rechtsfrage gestellt, ob Schwerarbeit im Sinne des § 1 der Schwerarbeitsverordnung geleistet wurde, sondern es werden Fragen zum Sachverhalt gestellt.
- Der Fragebogen konzentriert sich auf die häufigsten Schwerarbeitsformen (Schicht- und Wechseldienst auch während der Nacht nach Z 1 und schwere körperliche Arbeit nach Z 4). Schwerarbeitsformen, die nur bestimmte Branchen betreffen (z.B. Stahlproduktion als Hitzearbeitsplatz), werden im Anhang abgefragt.
- Darüber hinaus wurden im Fragebogen gesetzliche Änderungen und geänderten Vorgaben der Rechtsprechung berücksichtigt.