Die Förderaktion trat bereits im April in Kraft, bis zum 06.10. waren einige Industrieunternehmen aber von der Förderaktion ausgeschlossen. Hintergrund war, dass in den Teilnahmebedingungen für die Registrierung als Partnerbetrieb bestimmte Gewerbeberechtigungen benötigt wurden, die aber weitgehend nicht auf die Industrie abgezielt waren und dies obwohl die Unternehmen der Gewerbeordnung nach ihre eigenen Produkte reparieren dürfen, was sie im Alltag auch erfolgreich tun. Dies widersprach aus unserer Sicht dem Ziel der Förderung, dass in Österreich mehr Reparaturen stattfinden sollen und stellte eine Benachteiligung unserer Industriebetriebe dar, die mit ihren österreichweit tätigen Kundendiensten tagtäglich mehrere Reparaturen durchführen. Den Unternehmen gingen durch die Nichtberücksichtigung jeden Tag Umsätze verloren, auch verärgerte Kunden waren die logische Folge. Nach zahlreichen intensiven Gesprächen mit dem BMK und der KPC konnte der FEEI hier nun endlich eine Lösung für seine Unternehmen betreffend Registrierung erwirken, die nun gem. § 7 Abs. 5 GewO – wie in der untenstehend Graphik ersichtlich – möglich ist:
Schon davor konnte der FEEI eine wichtige Änderung erreichen: Jenen Industrieunternehmen, denen der Zugang zum Reparaturbonus bereits gewährt war, war es anfangs nicht möglich ihre österreichweit tätigen Kundendienste anzugeben, da der Umkreis auf 100km beschränkt war. Auch dies widersprach dem Sinn der Förderaktion, österreichweit mehr Reparaturen zu ermöglichen. Durch die Umstellung der Firmensuche konnten dann österreichweit tätige Kundendienste in der Suche ebenso gefunden werden wie die jeweils relevanten Marken.
Auch beim Thema Abwicklung ist der FEEI derzeit bemüht IT-Lösungen zu finden, um die Abwicklung für die Unternehmen einfacher zu gestalten.
Zum Format des Reparaturbonus: Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können den Reparaturbonus bei registrierten Partnerbetrieben einlösen. Er kann für Kostenvoranschläge und für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten genutzt werden. Die Förderungshöhe beträgt bei Reparaturen pro Bon maximal 200€ und für einen Kostenvoranschlag maximal 30€ bzw. 50% der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die unter den Reparaturbonus fallen, finden Sie unter dem weiterführenden Link.