Renovierungswelle für Europa – umweltfreundlichere Gebäude, mehr Arbeitsplätze und bessere Lebensbedingungen. Die Netto-Treibhausgasemissionen in der EU sollen bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 % gesenkt werden. Die kostenwirksame Renovierung bestehender Gebäude bildet im Rahmen der Energieeffizienz einen wesentlichen Hebel zur Erreichung des Ziels.
In ihrem Klimazielplan 2030 hat Europäische Kommission (EK) vorgeschlagen, die Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 % zu senken. Die Energieeffizienz bildet einen wesentlichen Ansatzpunkt zur Erreichung des Ziels. Da gerade der Bereich Gebäude für einen erheblichen Teil des Energieverbrauchs und der Emissionen verantwortlich ist, legt die Europäische Kommission daher einen Schwerpunkt auf die Beschleunigung der kostenwirksamen Renovierung bestehender Gebäude.
Da in Österreich knapp 10 % der Treibhausgasemissionen dem Gebäudebereich zuzuordnen sind und EU-weit 36 % ist die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudebestands ein notwendiger Schritt in Richtung Dekarbonisierung. Umfassende energetische Renovierungen leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele 2050.
Bereich Heizung
Unternehmen produzieren wertvolle Rohstoffe bzw. Komponenten (zB. Lüftungs- und Kältemaschinen, sowie Heizungsinstallationen inkl. deren Komponenten) für die Errichtung eines Bauwerkes und müssen weiterhin in der EU angesiedelt sein können. Bei verschärften klimapolitischen Vorgaben muss ein umfassender und verbesserter Carbon Leakage Schutz, also der Schutz vor Produktionsabwanderung, gewährleistet sein.
Die Renovierungsvorgaben sollen auf Gebäude aller Ebenen der öffentlichen Verwaltung ausgeweitet und die jährliche Renovierungsquote erhöht werden. Es sollte dabei das Prinzip der Technologieneutralität tatsächlich in der Praxis angewandt werden d.h. kein Baustoff und keine Technologie darf einseitig und wettbewerbsverzerrend bevorzugt und damit andere Produkte (zB moderne Stromheizungen mit Speichersystemen) ungerechtfertigt benachteiligen werden. Das gilt ebenso in gleicher Weise für den Bereich der Heizungsmodernisierungen (zB Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpe, Speichersysteme).
Auch muss es zu einer praxistauglichen Überarbeitung des Energieausweises kommen bei gleichzeitiger regelmäßiger Prüfung der Heizungsanlage unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit.
Bereich Beleuchtung
Wie bereits ausgeführt muss der Gebäudesektor als ganzheitliches Energiesystem betrachtet werden, denn nur dann kann ein möglichst breites Spektrum angesprochen werden. Beispielsweise leisten intelligente Meß-, Steuer- und Regelungstechnik sowohl für Heiz-, Kälte- und Lüftungssysteme, als auch in der Beleuchtung einen wesentlichen Beitrag zur Energieeffizienz bei gleichzeitiger CO2 Einsparung.
FEEI Forderungen
- Gebäudesektor als ganzheitliches Energiesystem betrachten, punktuelle Einzelmaßnahmen führen nicht zum gewünschten Ergebnis (Heiz-, Kälte- und Lüftungs- bzw. Beleuchtungssysteme leisten einen wesentlichen Beitrag zur Energieeffizienz bei gleichzeitiger CO2 Einsparung).
- Renovierungsvorgaben auf Gebäude aller Ebenen der öffentlichen Verwaltung ausweiten, um die Renovierungsquote zu erhöhen
- Steuerliche Maßnahmen („Klimabonus“) als Anreiz zur Setzung zusätzlicher Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen in Gebäuden für Privatpersonen und unternehmerisch Tätige (Abzug von der persönlichen Steuerschuld oder als Steuerprämie).
- Praxistaugliche Überarbeitung des Energieausweises.