Stand 24.9.2021
Die 2020 in Kraft getretene Radonschutzverordnung regelt auf Basis des Strahlenschutzgesetzes den Schutz von Arbeitskräften und Bevölkerung vor Gefahren durch Radon. Das natürlich vorkommende Edelgas Radon ist ein Zerfallsprodukt des Urans. Radon wird vor allem im Boden freigesetzt und kann durch Undichtheiten im Fundament in Gebäude gelangen.
In Radonschutzgebieten kommt es wegen der geologischen Eigenschaften des Untergrundes bei vielen Gebäuden zu hohen Radonkonzentrationen in Innenräumen. Arbeitgeber*innen in Radonschutzgebieten müssen die Radonkonzentration an allen Arbeitsplätzen, die im Erdgeschoß oder in Kellergeschoßen liegen, von einer ermächtigten Überwachungsstelle ermitteln lassen. Die weiteren Verpflichtungen hängen von der erhobenen Radonkonzentration ab.