Stand: 23.11.2021
Arbeiter*innen: Anspruch auf volles Urlaubsgeld gemäß KVArbEEI bei zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Urlaubsgeldes bereits feststehendem Ende des Arbeitsverhältnisses vor Vollendung des Kalenderjahres
Ein Unternehmen der Elektro- und Elektronikindustrie kündigte das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters am 22.5.2020 zum 31.7.2020. In der Folge zahlte es dem Arbeiter im Juni 2020 nur 7/12 des kollektivvertraglichen Urlaubsgeldes.
Daraufhin entbrannte ein Rechtsstreit darüber, ob dem Arbeiter das volle kollektivvertragliche Urlaubsgeld zustand, weil das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Urlaubsgeldes (Juni) noch aufrecht war. Der Oberste Gerichtshof sprach dem Arbeiter das volle Urlaubsgeld zu (OGH 8 ObA 44/21k, 14.9.2021).
Achtung: Bei Angestellten ist die Rechtslage anders. Ihnen steht in solchen Fällen laut KVAngEEI das aliquote Urlaubsgeld zu.