Am 16. April 2025 hat die Europäische Kommission den Arbeitsplan 2025-2030 für die Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR) und die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung (ELFR) angenommen. Der Plan zielt darauf ab, nachhaltige, kreislauforientierte und energieeffiziente Produkte in ganz Europa zu fördern.
Der Arbeitsplan enthält eine Liste von Produkten, denen bei der Einführung von Ökodesign-Anforderungen und der Energieverbrauchskennzeichnung in den nächsten fünf Jahren Vorrang eingeräumt werden soll. Zu den vorrangigen Produkten bzw. Zwischenprodukten gehören Stahl und Aluminium, Textilien (mit Schwerpunkt auf Bekleidung), Möbel, Reifen und Matratzen. Diese wurden aufgrund ihres Potenzials für die Kreislaufwirtschaft ausgewählt.
Nachdem vorbereitende Studien und Konsultationen stattgefunden haben, sollen letztendlich produktspezifische delegierte Rechtsakte mit den jeweiligen Ökodesign-Kriterien als Inhalt angenommen werden. Darüber hinaus wird die Kommission breitflächige Maßnahmen zu Anforderungen an die Reparierbarkeit von Produkten der Unterhaltungselektronik und kleinen Haushaltsgeräten sowie Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten einführen.
Was ist geplant?
- Textilien (Bekleidung) – geplante Annahme 2027
- Möbel – geplante Annahme 2028
- Reifen – geplante Annahme 2027
- Matratzen – neu aufgenommen aufgrund hoher Relevanz
- Eisen & Stahl – geplante Annahme 2026
- Aluminium – geplante Annahme 2027
Horizontale Maßnahmen (produktübergreifend):
- Reparierbarkeit inkl. Scoring (Bewertung des Produktes auf Basis von Nachhaltigkeitskriterien, das betrifft u.a. Unterhaltungselektronik und kleine Haushaltsgeräte) – geplant für 2027
- Recyclingfähigkeit elektrischer/elektronischer Geräte – geplant für 2029
- Bestehende Energielabel bleiben erhalten und werden ergänzt, z. B. um Angaben zu Haltbarkeit oder CO₂-Fußabdruck.
- Die Kommission arbeitet an Regeln zur öffentlichen Beschaffung (Green Public Procurement).
- Marktüberwachung soll verstärkt erfolgen – insbesondere im Online-Handel.
- Offenlegungspflichten über vernichtete unverkaufte Verbrauchsgüter; selektive Verbote betreffend Vernichtung unverkaufter Verbrauchsgüter
- Reinigungsmittel, Farben, Schuhe, Schmierstoffe und Chemikalien bleiben bis auf Weiteres außen vor – eine Folgenabschätzung zu Chemikalien soll bis Ende 2025 erfolgen.
- Die Kommission behält sich vor, weitere Produkte aufzunehmen – z. B. elektronische Schaltgeräte mit PFAS.