Am 18. Oktober wurde eine von der Europäischen Kommission ausgearbeitete NIS2-Durchführungsverordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie bestimmt Maßnahmen für das Management von Cybersicherheitsrisiken und legt fest, wann ein Sicherheitsvorfall als schwerwiegend angesehen wird und an die nationalen Behörden gemeldet werden muss. Diese Regelungen betreffen Unternehmen, die digitale Infrastrukturen und Dienste anbieten.
Die Durchführungsverordnung konkretisiert die NIS2-Anforderungen weiter und wir empfehlen betroffenen Unternehmen dringend, sie sorgfältig zu prüfen.
Weitere Informationen über NIS2 und zur Frage, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich fällt, finden Sie hier.
Am 28. November organisiert der FEEI ein Webinar, in dessen Rahmen die wichtigsten Elemente der NIS2 Richtlinie zusammen mit praxisnahen Tipps vorgestellt werden.