Ob Cybersicherheit, Datenschutz oder Urheberrecht – die Anforderungen an ein sicheres Vertragsmanagement steigen stetig. Mit den Allgemeinen Lieferbedingungen für Hard- und Software sowie deren Wartungen stellt der FEEI unverbindliche Muster zur Verfügung und erleichtert so Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen. Damit werden alle bisherigen Exportkontroll-Regulatorien berücksichtigt, darunter auch die Ausweitung der Russland-Sanktionen durch die Europäische Union.
Aktuelle Änderungen im Überblick
Die Erweiterung der Russland-Sanktionen erforderte eine kurzfristige Überarbeitung der Exportklauseln. Die Anpassungen wurden nun abgeschlossen, die FEEI-Bedingungen kartellrechtlich geprüft und freigegeben. Sie stehen damit als unverbindliche Empfehlung kostenlos zur Verfügung.
Die Änderungen betreffen vor allem den Rücktritt vom Vertrag sowie die Vertragsbeendigung bzw. die Einhaltung der Exportbestimmungen, konkret:
- Hardware
- Allgemeine Lieferbedingungen – v.a. Pkt. 8.2c und 14
- Instandhaltungs- und Wartungsbedingungen – v.a. Pkt. 8.3 und 15
- Checkliste – v.a. Pkt. 9 Einhaltung von Exportkontrollvorschriften
- Software
- Allgemeine Softwarebedingungen – v.a. Pkt. 12 und 15
- Softwarewartungsbedingungen – v.a. Pkt. 10 und 13, Verweis 13.3.4 auf Punkt 10.3 statt 10.5
- Checkliste – v.a. Pkt. 10 Einhaltung von Exportkontrollvorschriften
Die bereits bekannten Übersetzungen in andere Sprachen werden vom FEEI schrittweise zur Verfügung gestellt. Sie stellen eine unverbindliche Empfehlung ohne Gewähr auf Richtigkeit der Übersetzung dar.
Über die FEEI-Bedingungen
Die vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) herausgegebenen Allgemeinen Lieferbedingungen und Allgemeinen Instandhaltungs- und Wartungsbedingungen sind unverbindliche Muster für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen. Sie können für die Lieferung von Waren (inklusive dazugehöriger Firmware) bzw. die Erbringung von Leistungen sowie für die Durchführung von Instandhaltungs- und Wartungsleistungen herangezogen werden. Die Software- und Softwarewartungsbedingungen sind ebenso als unverbindliche Muster für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen für die Lieferung und Lizenzierung von Software zu sehen.
Die FEEI-Bedingungen werden aus einem Servicegedanken kostenlos zur Verfügung gestellt.