Informations­artikelNews

Mitarbeiterprämie 2024

3 Männer reden am Tisch

Mag. Monika Jeglitsch

Arbeitswelt & Bildung

jeglitsch@feei.at
+43/1/588 39-65

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Am  22.4.2024 hat der FEEI einen Sonderkollektivvertrag über steuer- und beitragsfreie Mitarbeiterprämien abgeschlossen. Dieser gilt vom 1.1. bis 31.12.2024.

ACHTUNG:

  • Mitarbeitende, deren Arbeitsverhältnis während des Jahres endet, dürfen in vielen Fällen die volle Mitarbeiterprämie behalten. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir, Mitarbeiterprämien entweder in monatlichen Teilbeträgen oder erst Ende 2024 zu zahlen.
  • Kinderbetreuungsgeld: Bei der Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Zuverdienstgrenze des § 8 Abs. 1 Z. 1 KBGG haben Einkünfte im Sinne des § 67 EStG außer Ansatz zu bleiben. Daher ist die Mitarbeiterprämie (genauso wie schon die Teuerungsprämie der Jahre 2022 und 2023) bei den Berechnungen zur gesetzlichen Zuverdienstgrenze gemäß § 8 Abs. 1 Z. 1 KBGG nicht einzubeziehen .

Weitere Artikel

Seminar

Seminar „Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen“

Arbeitswelt & Bildung

IMST Awards 2024

Arbeitswelt & Bildung

Homeoffice, Telearbeit

Arbeitswelt & Bildung

Barrierefreiheitsbeauftragte ab 1.1.2025

Arbeitswelt & Bildung

Goldene Securitas

Arbeitswelt & Bildung

Betriebliche Grippe-Impfungen

Arbeitswelt & Bildung

Hochwasser – steuerrechtliche Erleichterungen

Arbeitswelt & Bildung

Mitarbeitende im Katastropheneinsatz

Arbeitswelt & Bildung

Dienstverhinderungen durch Hochwasser

Arbeitswelt & Bildung

Hochwasser-Hilfe