MITARBEITENDE, die freiwillige Mitglieder einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes oder einer freiwilligen Feuerwehr sind, können für ihren durch Einsätze bei Großschadensereignissen entstandenen Entgeltausfall eine Entschädigung aus öffentlichen Mitteln erhalten, wenn das Unternehmen mit ihnen vor einem bestimmten Einsatz oder generell vorab für künftige Einsätze eine Freistellungsvereinbarung abgeschlossen hat.
Zahlt das UNTERNEHMEN das Entgelt für Einsätze bei Großschadensereignissen freiwillig weiter und sind alle Voraussetzungen für die Entschädigung der freiwilligen Helfer:innen aus öffentlichen Mitteln erfüllt, kann das Unternehmen dafür eine Pauschalabgeltung durch jenes Bundesland beantragen, in dem das Großschadensereignis eingetreten ist. Die Pauschalabgeltung beträgt 200 € pro Helfer:in pro Tag, sofern der Einsatz mindestens 8 Stunden gedauert hat.
Ing. Mag. Patka hat dazu umfassende Informationen zusammengestellt – siehe Link unten.