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Meldepflicht Schwerarbeit

Mann unterschreibt Vertrag
Die ÖGK hat die Meldepflicht der Unternehmen bei Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung zusammengefasst.

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Die ÖGK hat die Meldepflicht der Unternehmen bei Vorliegen von Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung zusammengefasst (samt Fragen-Antworten-Katalog und den aktuellen Schwerarbeitslisten).

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