News

Kündigung während Kurzarbeit

Uhr

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Sachverhalt:

In einem Betrieb mit Kurzarbeit waren manche der Mitarbeitenden von der Kurzarbeit erfasst, andere nicht. Ein nicht von der Kurzarbeitsvereinbarung erfasster Mitarbeiter wurde in der Folge aus persönlichen Gründen (Zerrüttung der Gesprächsbasis mit den Geschäftsführern) gekündigt und bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses dienstfrei gestellt. Der Beschäftigtenstand wurde – entsprechend den Bedingungen der Sozialpartnervereinbarung – wieder aufgefüllt. Der Gekündigte klagte u.a. Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung ein.

Der OGH (22.10.2021, 8ObA48/21y) entschied:

Hinter der Kurzarbeit stehen durch finanzielle Anreize (AMS-Kurzarbeitsbeihilfe) verfolgte arbeitsmarktpolitische Zwecke (Vermeidung von Arbeitslosigkeit).

Aus den Bestimmungen des § 37b AMSG und der Kurzarbeitsvereinbarung(en) ergibt sich keine Unwirksamkeit einer während der Kurzarbeit oder der anschließenden Behaltefrist ausgesprochenen Kündigung. Ebensowenig resultiert daraus eine Änderung der Kündigungsfristen und ‑termine.

Die durch die Kurzarbeitsbeihilfe eintretende Kostenverringerung ist jedoch im Rahmen der Beurteilung, inwieweit eine Kündigung aus betrieblichen Gründen gerechtfertigt ist (§ 105 Abs. 3 Z. 2 lit. b ArbVG), zu berücksichtigen.

Weitere Artikel

Arbeitswelt & Bildung

Kollektivvertrag 2024 – Informationen und Dokumente

Arbeitswelt & Bildung

Unternehmen können Teil einer MINT-Region werden – Bewerbungen jetzt möglich!

Arbeitswelt & Bildung

Dienstzettel und Arbeitsverträge

Arbeitswelt & Bildung

Young Austrian Engineers Contest – Nachwuchstechniker:innen wurden ausgezeichnet

Arbeitswelt & Bildung

Kollektivverträge des FEEI ab 2001

Arbeitswelt & Bildung

Mindestlöhne- und gehälter 1.5.2024

Arbeitswelt & Bildung

Qualifizierungsoffensive und Förderungen für die EEI

Arbeitswelt & Bildung

FFG-Fördercall „Praktika für Schüler:innen“

Arbeitswelt & Bildung

Mitarbeiterprämie 2024