Der FEEI als Vorreiter
Immer wieder haben Kollektivverträge Vorreiterfunktion, indem innovative Regelungen geschaffen werden, die manchmal Jahre später in Gesetze übernommen werden. Beispielsweise benötigte der Gesetzgeber vom ersten kleinen Schritt zur Angleichung der Rechte der Arbeiter an jene der Angestellten bis zum nächsten Angleichungs-Schritt Ende 2017 mehr als 15 Jahre.
Hingegen hat der FEEI schon frühzeitig gehandelt und von 2001 bis 2012 den „Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter der Elektro- und Elektronikindustrie“ (KVArbEEI)“ und den „Kollektivvertrag für Angestellte der Elektro- und Elektronikindustrie (KVAngEEI)“ vereinheitlicht und modernisiert. Dadurch ist die österreichische Elektro- und Elektronikindustrie in der komfortablen Position, weiteren Vereinheitlichungs-Aktivitäten des Gesetzgebers und der Rechtsprechung gelassen entgegensehen zu können.
Weitere Erfolge konnte der FEEI bei folgenden Punkten erzielen:
Entlohnungssystem
Die Einführung des einheitlichen Entlohnungssystems (EES) im Jahr 2004 war durch die Kürzung der früheren Biennien der Angestellten innerhalb der Elektro- und Elektronikindustrie im Durchschnitt über alle Beschäftigten kostenneutral. Heute wäre das nicht mehr möglich. Warum sollte die Angestellten-Gewerkschaft Abschläge akzeptieren, wenn sich Arbeiter das Entlohnungsniveau der Angestellten möglicherweise schon bald vor Gericht erkämpfen können (weil Gesetzgeber, Rechtsprechung und Lehre die Differenzierung zwischen den beiden Gruppen zunehmend in Frage stellen)?
Dienstreiserecht
Im Jahr 2006 erreichte der FEEI mit der Einführung des einheitlichen Dienstreiserechtes in KVArbEEI und KVAngEEI eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung für die Unternehmen. Es gelang, die bis dahin in der Elektro- und Elektronikindustrie geltenden komplizierten und sehr unterschiedlichen Dienstreisevorschriften der Metallindustrie zu beseitigen und durch ein klar strukturiertes einheitliches Dienstreiserecht zu ersetzen.
Arbeitszeitrecht
Im Jahr 2009 setzte der FEEI ein einheitliches kollektivvertragliches Arbeitszeitrecht samt Öffnungsklausel für betriebliche Pilotprojekte durch.
Freizeitoption – Umwandlung von Geld in Zeit
Und 2013 wurde die Möglichkeit geschaffen, statt kollektivvertraglicher Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen Zeitgutschriften zu wählen.