Informations­artikel

FEEI-Stellungnahme zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)

Der FEEI hat zum Begutachtungsentwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) Stellung genommen. In der Stellungnahme wurde der Fokus dabei auf die Themenbereiche Flexibilisierung / Interoperabilität, Digitalisierung, Forschung, Transparenz, Cybersicherheit und Erneuerbaren-Ausbau gelegt.

DI Dr. Klaus Bernhardt, MBA

Energie & Infrastruktur
Forschung & Innovation

bernhardt@feei.at
+43/1/588 39-32

Die wesentlichen Anmerkungen zu den jeweiligen Themenbereiche sind dabei:

Flexibilisierung / Interoperabilität

  • Sicherstellung der Interoperabilität zwischen Netzbetreibern und Marktteilnehmern im Bereich der Datenverwaltung und Beachtung von Flexibilitätsleistungsanbietern
  • flexibler Netzanschluss für Einspeiser essenziell zur erfolgreichen Integration von erneuerbaren Energiequellen –Vorgaben aber zu komplex für zielgerichtete Anwendung in der Praxis
  • fehlende Zeitfenster (Fristen) im Bereich der Flexibilitätsbeschaffung und der einheitlichen Spezifikationen der zu beschaffenden Flexibilitätsprodukte – keine Planbarkeit für Industrie

Digitalisierung

  • fehlender Anreiz für Verteilernetzbetreiber digitale Möglichkeiten bei Umsetzung des flexiblen Netzzugangs in Betracht zu ziehen
  • Angebot zur Möglichkeit der Einspeisung mittels dynamischer Vorgaben für einspeisenden Netzzugangsberechtigten notwendig (Wahlrecht)
  • fehlende Aspekte des Digitalisierungsgrades im Netzentwicklungsplan

Forschung

  • Klarstellungen beim Zugang zu anonymisierten Daten für Forschungszwecke notwendig

Transparenz

  • Veröffentlichung verfügbarer und gebuchter Netzanschlusskapazitäten je Umspannwerk (Netzebene 4) durch Netzbetreiber binnen 2 Jahren
  • Veröffentlichung und Aktualisierung der verfügbaren und gebuchten Netzanschlusskapazitäten bis Netzebene 6 durch Netzbetreiber auf gemeinsamer Internetplattform

Cybersicherheit

  • fehlende Nennung und Berücksichtigung von Cybersicherheitskriterien bei Zertifizierung von Übertragungsnetzbetreibern, welche von Personen aus Drittländern kontrolliert werden
  • Cybersicherheitskriterien fehlen in der Auflistung der Überwachungsfunktionen der Regulierungsbehörde

Erneuerbaren-Ausbau

  • Definition wann Energiespeicheranlagen als „systemdienlich“ gelten und somit vom Netzverlustentgelt befreit werden können nicht ausreichend
  • im ELWOG vorhandene Befreiung der Elektrolyseure von Netzgebühren fehlt

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