Die wesentlichen Anmerkungen zu den jeweiligen Themenbereiche sind dabei:
Flexibilisierung / Interoperabilität
- Sicherstellung der Interoperabilität zwischen Netzbetreibern und Marktteilnehmern im Bereich der Datenverwaltung und Beachtung von Flexibilitätsleistungsanbietern
- flexibler Netzanschluss für Einspeiser essenziell zur erfolgreichen Integration von erneuerbaren Energiequellen –Vorgaben aber zu komplex für zielgerichtete Anwendung in der Praxis
- fehlende Zeitfenster (Fristen) im Bereich der Flexibilitätsbeschaffung und der einheitlichen Spezifikationen der zu beschaffenden Flexibilitätsprodukte – keine Planbarkeit für Industrie
Digitalisierung
- fehlender Anreiz für Verteilernetzbetreiber digitale Möglichkeiten bei Umsetzung des flexiblen Netzzugangs in Betracht zu ziehen
- Angebot zur Möglichkeit der Einspeisung mittels dynamischer Vorgaben für einspeisenden Netzzugangsberechtigten notwendig (Wahlrecht)
- fehlende Aspekte des Digitalisierungsgrades im Netzentwicklungsplan
Forschung
- Klarstellungen beim Zugang zu anonymisierten Daten für Forschungszwecke notwendig
Transparenz
- Veröffentlichung verfügbarer und gebuchter Netzanschlusskapazitäten je Umspannwerk (Netzebene 4) durch Netzbetreiber binnen 2 Jahren
- Veröffentlichung und Aktualisierung der verfügbaren und gebuchten Netzanschlusskapazitäten bis Netzebene 6 durch Netzbetreiber auf gemeinsamer Internetplattform
Cybersicherheit
- fehlende Nennung und Berücksichtigung von Cybersicherheitskriterien bei Zertifizierung von Übertragungsnetzbetreibern, welche von Personen aus Drittländern kontrolliert werden
- Cybersicherheitskriterien fehlen in der Auflistung der Überwachungsfunktionen der Regulierungsbehörde
Erneuerbaren-Ausbau
- Definition wann Energiespeicheranlagen als „systemdienlich“ gelten und somit vom Netzverlustentgelt befreit werden können nicht ausreichend
- im ELWOG vorhandene Befreiung der Elektrolyseure von Netzgebühren fehlt