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FEEI- Bedingungen: Aktuelle Versionen ab sofort verfügbar

Die Allgemeinen Lieferbedingungen, Instandhaltungs- und Wartungsbedingungen, sowie die Softwarebedingungen wurden auf den neuesten Stand gebracht, kartellrechtlich geprüft und sind ab sofort auf der FEEI-Homepage downloadbar.

Mag. Florian Schnurer, LL.M.

Digitalisierung

schnurer@feei.at
+43/1/588 39-30

Mag. Sabine Harrasko-Kocmann

Umwelt & Nachhaltigkeit

harrasko@feei.at
+43/1/588 39-81

FEEI- Bedingungen: Aktuelle Versionen ab sofort verfügbar

Die Allgemeinen Lieferbedingungen, Instandhaltungs- und Wartungsbedingungen für den Bereich der Hardware, sowie die Softwarebedingungen wurden auf den neuesten Stand gebracht, kartellrechtlich geprüft und sind ab sofort auf der FEEI-Homepage downloadbar.

Die Softwarewartungsbedingungen werden derzeit noch überarbeitet und voraussichtlich im Laufe des Sommers online gestellt.

Was hat sich geändert?

  • Vertragliche Haupt- und Nebenpflichten
    • Details in Hinblick auf die Leistungserbringung – von der Festlegung der Leistungsbeschreibung über Details zum Lieferort, Lieferdatum bis hin zur Festlegung zur Abnahme können im Einzelfall vertraglich vereinbart werden
    • Details in Hinblick auf Preisbildung, Kostentragung und Zahlungstermine – einzelvertraglich umfasst sein können beispielsweise die Vereinbarung von Preis und Preisbestandteilen, Kostentragung von Nebenleistungen, aber auch die Vereinbarung etwaiger gesonderter Kostentragungen
  • Gewährleistung
    • Das Sonderthema Aktualisierungspflicht für Waren mit digitalen Inhalten oder digitalen Leistungen wurde aufgegriffen – diese Nebenleistungspflicht ist gemäß der EU-Richtlinie über den Warenkauf (Richtlinie (EU) 2019/771) bzw. § 7 Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) auch im B2B Geschäft anwendbar (kann aber entsprechend abbedungen werden).
    • Auch ein Hinweis auf § 933b ABGB mit besonderen Rückgriffsregeln in der Vertragskette wurde erörtert
  • Haftung
    • Definition von Netto-Gesamtpreis (Lieferbedingungen) bzw. Netto-Wartungsentgelt (Instandhaltungs- und Wartungsbedingungen)
    • Je höher die Gesamthaftung, desto wichtiger ist es, die Haftung für Einzelfälle zu begrenzen
  • Datenschutz, IT-Sicherheit
    • Hinweis auf etwaige weiterführende Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten, sowie Pflichten zum Schutz der IT-Umgebung
  • Einhaltung von Exportbestimmungen
    • Im Fall der Verhängung von Sanktionen und Embargos gegen einzelne Länder zum Schutz und zur Sensibilisierung der potenziellen Vertragspartner war es notwendig, eine Regelung aufzunehmen
    • Auch sind international tätige Unternehmen möglicherweise Exportkontrollbestimmungen anderer (bedeutender) Rechtsordnungen unterworfen und sollten daher nicht riskieren, gegen diese Bestimmungen zu verstoßen
  • Schriftlichkeit
    • Schriftlichkeit im Sinne des § 886 ABGB wird vorgesehen. Dieser Schriftlichkeit wäre eine qualifizierte elektronische Signatur (z.B. Bürgerkarte/Handy-Signatur) von Gesetzes wegen gleichzusetzen.

Die vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) herausgegebenen Allgemeinen Lieferbedingungen, so wie Allgemeinen Instandhaltungs- und Wartungsbedingungen sind unverbindliche Muster für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen, die für die Lieferung von Waren (inklusive dazugehöriger Firmware) bzw. die Erbringung von Leistungen einerseits, sowie die Durchführung von Instandhaltungs- und Wartungsleistungen andererseits herangezogen werden können. Die bereits bekannten Übersetzungen in andere Sprachen werden vom FEEI aus einem Servicegedanken heraus weiterhin angeboten. Sie stellen ebenso eine unverbindliche Empfehlung ohne Gewähr auf Richtigkeit der Übersetzung dar. Ebenso sind die Softwarebedingungen als unverbindliche Muster für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen für die Lieferung und Lizenzierung von Software zu sehen.

Die Übersetzungen finden Sie im Downloadbereich.

 

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