Am 13. März veröffentlichte die Europäische Kommission eine Konsultation zu ihrem Entwurf des delegierten Rechtsakts. Dieser Entwurf spezifiziert die technische Beschreibung der Kategorien wichtiger und kritischer Produkte mit digitalen Elementen, die in den Anhängen III und IV des Cyber Resilience Act (CRA) aufgeführt sind.
Alle Produkte, die unter den CRA fallen, müssen die CRA-Anforderungen erfüllen. Die Kategorisierung der Produkte legt fest, welche Konformitätsbewertung erforderlich ist, damit sie auf den europäischen Markt gebracht werden können.
Obwohl die Liste der wichtigen (Anhang III) und kritischen (Anhang IV) Produkte bereits im CRA enthalten ist, spezifiziert der Entwurf des delegierten Rechtsakts die technische Beschreibung des Produkts genauer. Dadurch können Hersteller besser beurteilen, ob ihre Produkte in die wichtige oder in die kritische Kategorie fallen.
Im Rahmen der Konsultation kann Feedback dazu gegeben werden, ob diese technische Beschreibung korrekt und verständlich ist.
Die Konsultation läuft bis zum 15. April 2025. Bei Interesse können Sie Ihr Feedback in dem Excel-Dokument (sie Link unten „Template for comments“), entweder:
- über Selbsteinreichung hier hochladen,
- oder an die Emailadresse fritz@feei.at schicken.
Falls Sie an weiteren Neuigkeiten im Bereich der Cybersicherheit interessiert sind (z. B. CRA, NIS2 etc.), senden Sie bitte eine E-Mail an fritz@feei.at. Wir setzen Sie gerne auf unseren Verteiler, um Sie über die neuesten Entwicklungen im Bereich Cybersicherheit auf dem Laufenden zu halten.