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Europäische Kommission veröffentlicht erste Omnibus-Pakete

Die Europäische Kommission hat zwei Omnibus-Pakete veröffentlicht, die den Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern und die Wettbewerbsfähigkeit Europas steigern sollen. die Veröffentlichung weiterer Pakete sind noch dieses Jahr geplant, um die Maßnahmen zu ergänzen.

Kristof Klikovits, BA, BSc

Energie
Umwelt & Nachhaltigkeit

klikovits@feei.at
+43/1/588 39-67

Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission zwei sogenannte Omnibus-Pakete. Diese sollen den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken. Insgesamt sind für dieses Jahr noch drei weitere Omnibus-Pakete geplant. die Komission shcließt nicht aus, dass weitere folgen könnten.

Veröffentlichte Pakete im Überblick

1. Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit
  •  Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).
  • Vorschlag zur Verschiebung der Meldepflichten: Unternehmen, die 2026 und 2027 gemäß CSRD Bericht erstatten müssten, erhalten eine Fristverlängerung. Die Umsetzungsfrist und die erste Welle der Anwendung der CSDDD werden um ein Jahr auf 2028 verschoben.
  • Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) 
  • Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der delegierten Rechtsakte Taxonomy Disclosures und Taxonomy Climate & Environment. Die Änderungen sind Teil einer öffentlichen Konsultation, die bis zum 26. März 2025 läuft.
2. Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Investitionen
  •  Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der InvestEU Verordnung

Wichtige Punkte der Initiativen

Corporate Sustainability Reporting Directive

  • Verschiebung der Berichtspflichten: um zwei Jahre auf den 1. Jänner 2028 für große Unternehmen, die ihre CSRD-Umsetzung noch nicht begonnen haben, sowie für börsennotierte KMU.
  • Reduzierter Anwendungsbereich: Berichtspflicht gilt nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro. Die Kommission erwartet, dass 80 % der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich herausfallen.
  • Vereinfachte europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS): Weniger Datenanforderungen, die die Kommission in einer Überarbeitung des entsprechenden delegierten Rechtsakts vorschlagen wird.
  • Kein sektorspezifischer Standard: Die Entwicklung sektorspezifischer Standards entfällt.
  • Freiwillige Berichterstattung: Einführung eines vereinfachten Berichtsstandards, basierend auf dem VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs), für Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereichs (d. h. mit weniger als 1.000 Beschäftigten), die dennoch freiwillig berichten möchten.
  • Streichung einer Regelung: Die ursprüngliche Befugnis der Kommission, von begrenzter auf hinreichende Sicherheit in der Prüfung überzugehen, entfällt.

Corporate Sustainability Due Diligence Directive

  • Verlängerte Umsetzungsfrist: Neuer Stichtag ist der 26. Juli 2027 (statt 2026).
  • Anwendung der Sorgfaltspflichten: Erste verpflichtende Maßnahmen für die größten Unternehmen (mehr als 3.000 Angestellte) verschieben sich um ein Jahr auf den 26. Juli 2028.
  • Eingeschränkte Bewertung negativer Auswirkungen: gilt nur für direkte Geschäftspartner in der Wertschöpfungskette. Eine zusätzliche Bewertung indirekter Geschäftspartner ist erforderlich, wenn plausible Informationen auf tatsächliche oder potenzielle Risiken hinweisen.
  • Abschaffung der EU-weiten zivilrechtlichen Haftung: Die Regelung liegt nun bei den Mitgliedstaaten.
  • Übergangspläne für den Klimaschutz: Unternehmen müssen Übergangspläne entwickeln, die mit der CSRD harmonisiert sind.

Carbon Border Adjustment Mechanism

  • Neuer Schwellenwert: Einführung einer kumulativen jährlichen CBAM-Schwelle von 50 Tonnen pro Importeur. Die Kommission rechnet damit, dass dadurch 90 % der Importeure von CBAM-Verpflichtungen befreit werden.
  • Erleichterte Prozesse: Vereinfachungen bei der Zulassung von Meldepflichtigen, der Emissionsberechnung, den Meldepflichten und der finanziellen Haftung.

Taxonomy

  • Optionale Berichterstattung: Unternehmen mit einem Nettoumsatz unter 450 Millionen Euro und weniger als 1.000 Beschäftigten können freiwillig berichten.
  • Vereinfachte Berichtsvorlagen.
  • Lockerung der „Do No Significant Harm“-Kriterien (DNSH): Dies betrifft unter anderem den Umgang mit chemischen Stoffen.

InvestEU

  • InvestEU ist das größte Risikoteilungsinstrument der EU, das prioritäre Investitionen fördert – etwa in Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Innovation, Dekarbonisierung und Nachhaltigkeit.
  • Erhöhung der Investitionskapazität: Ziel ist die Mobilisierung von rund 50 Milliarden Euro an zusätzlichen öffentlichen und privaten Investitionen für vorrangige Projekte wie den Competitiveness Compass und den Clean Industrial Deal.
  • Erleichterung nationaler Beiträge: Mitgliedstaaten können InvestEU einfacher nutzen, um ihre Unternehmen zu unterstützen und private Investitionen zu aktivieren.
  • Reduzierter Verwaltungsaufwand: Vereinfachte administrative Anforderungen, insbesondere für KMU. Die Kommission geht davon aus, dass dies zu Kosteneinsparungen von bis zu 350 Millionen Euro führen könnte.

Diese Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen erheblich reduzieren.

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