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Europäische Kommission hat KI-Haftungsrichtlinie zurückgezogen

Nach der Ankündigung im September 2022 hat die Kommission nun die Reißleine gezogen und die noch nicht abgeschlossene Gesetzgebung gestoppt.

Patrik Fritz, MA

Digitalisierung

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Am 11. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2025, in dem sie einerseits die für 2025 geplanten Initiativen ankündigte, sowie eine Reihe von Rechtsvorschriften nannte, die zurückgezogen werden sollen. Unter diesen zurückgezogenen Rechtsvorschriften findet sich auch die KI-Haftungsrichtlinie (AI Liability Directive – AILD).

Diese Entwicklung ist unerwartet: Die Kommission hatte den Vorschlag für die KI-Haftungsrichtlinie im September 2022 veröffentlicht, um den AI-Act zu ergänzen. Da die AILD vor der Fertigstellung des AI-Acts vorgeschlagen wurde, beschlossen die Gesetzgeber, die AILD vorübergehend auszusetzen und sie nach Fertigstellung des AI-Acts im Jahr 2024 wieder aufzunehmen. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat befanden sich gerade in der Phase der Positionsfindung. Als Grund für den Rückzug von AILD nannte die Kommission, dass es „keine absehbare Einigung“ gäbe.

Am 10. und 11. Februar 2025 fand in Paris ein von Frankreich veranstaltetes KI-Gipfeltreffen statt, an dem zahlreiche führende Politiker:innen aus aller Welt teilnahmen. Unter ihnen war auch der US-Vizepräsident JD Vance, der die strengen europäischen Digitalgesetze kritisierte. Obwohl spekulativ, deutet der Zeitpunkt der Rücknahme der KI-Haftungsrichtlinie darauf hin, dass die Kommission damit auf die Kritik der USA eingeht.

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