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Energieeffizienz­gesetz – Bereich Licht

Glühbirne
Aktuell wird an einer Modernisierung des Energieeffizienzgesetzes gearbeitet. Der Abschluss des Evaluierungsprozesses und die Präsentation der Ergebnisse sind für Juni 2019 geplant, die Umsetzung (Begutachtung, Verhandlungen) für das 2. Halbjahr 2019.

Mag. Sabine Harrasko-Kocmann

Umwelt & Nachhaltigkeit

harrasko@feei.at
+43/1/588 39-81

Grundsätzlich gilt im Bereich Licht: Je größer die beleuchtete Fläche, desto größer ist das Einsparpotenzial. Vor allem in Bürogebäuden, Nicht-Wohngebäuden und bei Straßenbeleuchtung liegt großes Energieeinsparpotenzial.

Weiterführende Informationen finden Sie unter Aktuelles zur Energieeffizienz für Unternehmen.

Effiziente Beleuchtung in Bürogebäuden
In Bürogebäuden gilt keine Haushaltsquote.

Maßnahmen, um Energie einzusparen
Empfohlen wird die Umrüstung von ineffizienten, alten Leuchtensystemen auf neue, effiziente. Teilabschaltungen, Zeitschaltungen, Belegungssensor und Anpassungen an das Tageslicht-Niveau reduzieren den Energieverbrauch. Auch weisen effiziente Leuchten bessere Lichtausbeuten und Wirkungsgrade auf, die installierte Leistung sinkt und das Beleuchtungssystem wird insgesamt energiesparender.

Anwendungsbeispiel
In einem 150 Quadratmeter großen Großraumbüro wird die Beleuchtung auf ein effizientes System mit einer Anpassung an das Tageslichtniveau umgestellt. Das Licht brennt im Großraumbüro etwa 2.580 Stunden jährlich. Die installierte Wattleistung je Quadratmeter kann von 11,52 Watt auf 7,8 Watt gesenkt werden. Zusätzlich wird das Licht an das Niveau des Tageslichts angepasst (Reduktionsfaktor = 0,8). Das alte, ineffiziente Beleuchtungssystem verbrauchte 4.458 kWh im Jahr. Nach der Umrüstung auf ein neues Beleuchtungssystem sinkt der Energieverbrauch auf 2.415 kWh/Jahr.

Energieeinsparpotenzial
Die jährliche Energieeinsparung durch den Tausch der Beleuchtung liegt bei 2.043 kWh im Jahr.

Effiziente Beleuchtung in Nicht-Wohngebäuden (z.B. Gastronomiebetrieben):
In Nicht-Wohngebäuden gilt keine Haushaltsquote.

Maßnahmen, um Energie einzusparen
Ineffiziente, alte Leuchtensysteme werden gegen neue, effiziente Leuchtensysteme getauscht. Da effiziente Leuchten bessere Lichtausbeuten und Wirkungsgrade aufweisen, sinkt somit die installierte Leistung und das Beleuchtungssystem wird energiesparender.

Anwendungsbeispiel
In einem Gastronomiebetrieb werden 100 Halogenlampen gegen LED Lampen getauscht. Bei einer jährlichen Einschaltdauer von 2.900 Stunden wird die installierte Leistung bei jedem Leuchtkörper von 42 Watt auf 11 Watt gesenkt. Während das alte Beleuchtungssystem einen jährlichen Energieverbrauch von 12.180 kWh aufweist, verbrauchen neue LED-Leuchten für dieselbe Beleuchtung der Räumlichkeiten nur 3.190 kWh pro Jahr.

Energieeinsparpotenzial – Durch die Maßnahme wird jährlich Energie in Höhe von 8.990 kWh eingespart.

Effiziente Beleuchtung in Haushalten:
In Haushalten gilt die Haushaltsquote gemäß § 10 (1) des EEffG.

Maßnahmen, um Energie einzusparen
Bei mäßig bis häufig eingesetzten Leuchten (etwa konventionellen Glühbirnen oder Halogenlampen) lohnt sich besonders der Wechsel auf Energiesparlampen (ESL) oder lichtemittierende Dioden (LED).

Anwendungsbeispiel
Werden in einem durchschnittlichen, österreichischen Haushalt in einem Einfamilienhaus 20 Leuchtmittel gegen effiziente LED-Beleuchtungskörper getauscht, kann eine erhebliche Menge Energie eingespart werden.

Energieeinsparpotenzial
Aus dem Gas- und Stromtagebuch der Statistik Austria geht hervor, dass der mittlere Stromverbrauch für Beleuchtung eines österreichischen Haushalts 446 kWh pro Jahr beträgt. Gleichzeitig ist ein Haushalt im Schnitt mit 41 Leuchtmitteln ausgestattet. Daraus ergibt sich ein jährlicher Endenergieverbrauch von 11 kWh je Leuchtmittel. Eine Reduzierung der Wattleistung von 42 Watt (Halogenlampe) auf 12 Watt (ESL) bzw. 11 Watt (LED) bewirkt bei gleichbleibendem Lichtstrom eine Einsparung an Energie in Höhe von 71 bzw. 74 Prozent. In kWh beträgt die Einsparung pro Leuchtmittel also 7,8 bzw. 8,1 kWh pro Jahr.

Effiziente Straßenbeleuchtung:
Die Haushaltsquote gilt nicht für Straßenbeleuchtung.

Maßnahmen, um Energie einzusparen
Empfohlen wird der Tausch von alten, ineffizienten Straßenbeleuchtungen auf neue, effiziente Technologien (Leuchtmittel und Vorschaltgerät), inklusive einer Nachtabsenkung der Beleuchtungsstärke.

Anwendungsbeispiel
Entlang einer Hauptstraße in einer kleinen Gemeinde gibt es 10 Lichtpunkte, die mit energieeffizienten LED-Lampen ausgestattet sind. Über Nacht soll die Beleuchtung durchgehend eingeschaltet sein. Bei einer jährlichen Brenndauer von 4.100 Stunden kann die Leistung von 70 Watt auf 22 Watt reduziert werden. Die alten Leuchten verbrauchen 2.870 kWh Energie, die neuen Leuchten verbrauchen nur noch 902 kWh im Jahr.

Energieeinsparpotenzial
Jährlich können durch einen Tausch der Leuchten 1.968 kWh Energie eingespart werden. Das entspricht fast einer Einsparung von 2/3 der Energie.

Setzt ein Unternehmen (oder eine unternehmerisch tätige Organisation, Verein oder konfessionelle Einrichtung) energiesparende Maßnahme aus dem Energieeffizienzgesetz erfolgreich um, kann dieser individuelle Ansatz zur Lösung an andere verkauft werden. Mittels einer Checkliste (siehe Downloadbereich in der Sidebar) können die individuellen Lösungen auf ihre Handelsfähigkeit überprüft werden.

Handelsplattformen für den Verkauf von Energieeinsparungen
Um den Austausch zwischen Angebot und Nachfrage zu erleichtern, gibt es virtuelle Handelsplattformen, über die Lösungen zur Energieeinsparungen „verkauft“ werden können:

  • e-Effizienz
  • Energiebonus
  • ETHUS
  • One Two Energy
  • SYNECO
  • effizienzmeister.at
  • ACT B.V.

Weitere Informationen zu den Handelsplattformen finden Sie hier.

Förderungen
Förderung für LED-Systeme im Innenbereich

  • Es wird nur der Austausch von LED-Leuchten im Innenbereich gefördert (keine neue Beleuchtung und auch keine Plug-In Lösungen).
  • Einreichzeitpunkt: nach der Umsetzung (spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung)
  • Förderungshöhe: pauschal 600 Euro pro kW der neu installierten LED-Anschlussleistung (mit Lichtregelung pauschal 700 Euro pro kW bzw. max. 30% der umweltrelevanten Kosten)
  • Die Gesamtanschlussleistung muss zumindest 500 Watt (0,5 kW) betragen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderung für Straßen- und Außenbeleuchtung

  • Es wird ebenfalls nur der Austausch von LED-Leuchten im Außenbereich gefördert (keine neuen Straßenzüge, keine Plug-In-Lösungen – die Förderung ist jedoch nicht auf LED beschränkt, sofern es sich insgesamt um ein effizientes System handelt).
  • Einreichzeitpunkt: vor Bestellung
  • Förderungshöhe: pauschal 25 bzw. 50 Euro pro getauschtem Lichtpunkt, abhängig von der Leistung bzw. max. 30% der umweltrelevanten Kosten)
    Es müssen mindestens 20 Lichtpunkte getauscht werden.
  • Ein Lichtplaner muss bestätigen, dass es sich um eine effiziente Beleuchtung handelt (Planerbestätigungsformular).

Weitere Informationen Sie hier.

Ausnahmefälle bei Betrieben im Innenbereich
Für Ausnahmefälle im Innenbereich, wo aus bestimmten Gründen nicht auf eine LED-Beleuchtung umgestellt werden kann, bzw. wo nur ein Lichtregelungssystem installiert wird, kann ebenfalls eingereicht werden.

  • Es wird ebenfalls nur der Austausch von Leuchten gefördert (keine Plug-In-Lösungen; keine LED-Systeme, da diese in „LED-Systeme im Innenbereich“ eingereicht werden müssen).
  • Einreichzeitpunkt: vor Bestellung
  • Voraussetzungen: Es muss eine Einsparungsberechnung (Energieverbrauch vorher/nachher) beigelegt werden, Einsparung mindestens 4 Tonnen CO2, Energieeinsparung mindestens 10%
  • Förderungshöhe: max. 450 Euro pro eingesparter Tonne CO2 (bzw. max. 30% der umweltrelevanten Kosten)
  • Die bestehenden Leuchten dürfen noch nicht von der EuP-Richtline (Ausphasung) betroffen sein (Freiwilligkeit).

Weitere Informationen Sie hier.

Die Förderungen können auch von Gemeinden eingereicht werden. In diesem Fall ist jedoch die Förderhöhe niedriger, da sich auch das jeweilige Bundesland an der Förderung beteiligen muss.

Weitere Informationen Sie hier.

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