Für Geburten nach dem 31.7.2023 gilt:
Der Familienzeitbonus, also jene finanzielle Unterstützung für Väter, die sich direkt nach der Geburt der Familie widmen, wird auf 47,82 € pro Tag erhöht.
Ab 1.11.2023 gelten folgende Neuerungen:
- Verkürzung der Karenzdauer: höchstens bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.
In folgenden Ausnahmefällen weiterhin Karenzdauer höchstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes: Alleinerziehende, Teilung der Karenz zwischen den Eltern.
Die Mindestdauer bei geteilter Karenz beträgt 2 Monate. - Verlängerung der Elternteilzeitdauer: bis zum 8. Geburtstag des Kindes.
- Erweiterung des Personenkreises bei Pflegefreistellung: Pflege eines erkrankten nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person.
- Schriftliche Begründung durch Unternehmen bei Ablehnung von Karenz, Elternteilzeit, Pflegekarenz, Herabsetzung der Normalarbeitszeit.
- Gekündigte Mitarbeitende können eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine schriftliche Begründung abgegeben, bewirkt dies nicht die Unwirksamkeit der Kündigung.
- Erweiterung des Anwendungsbereiches des Gleichbehandlungsgesetzes: Wird eine Person im Zusammenhang mit Elternkarenz, Elternteilzeit, „Papamonat“ gemäß § 1a VKG, Freistellung bei dringenden familiären Dienstverhinderungsgründen diskriminiert, kommt das Gleichbehandlungsgesetz zur Anwendung.