Die Informationen zu den sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen des BREXIT (rechts unten unter „Downloads“ abrufbar; Dokument 1) gelten für Sachverhalte, die sich ab dem 1.1.2021 ereignen und davor keinen grenzüberschreitenden Bezug zwischen einem EU-Mitgliedstaat und dem Vereinigten Königreich aufweisen.
Im zweiten Dokument sind auch die Neuerungen betreffend Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang dargestellt.
Maßgeblich dafür ist das Handels- und Kooperationsabkommen, welches die Beziehungen zwischen EU und dem Vereinigten Königreich regelt.