Derzeit werden keine neuen Beschäftigungsbewilligungen für Grenzgänger:innen ausgestellt. Die Wirtschaftskammer steht in Kontakt mit dem Innen- und Arbeitsministerium, um eine gesetzliche Lösung zu erreichen.
Hinweise für bestehende Beschäftigungsbewilligungen für Grenzgänger:innen:
- Wird ein Antrag auf Verlängerung einer Beschäftigungsbewilligung oder auf Ausstellung eines Befreiungsscheines vor Ablauf der Beschäftigungsbewilligung eingebracht, gilt die Beschäftigungsbewilligung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag als verlängert.
- Wenn gegen die Abweisung des Verlängerungsantrags rechtzeitig eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht wird, darf die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer (auch wenn die ursprüngliche Beschäftigungsbewilligung mittlerweile ausgelaufen ist) bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes rechtmäßig weiterbeschäftigt werden.