Informations­artikelNews

Begleitung von Kindern zur Rehabilitation

Mag. Monika Jeglitsch

Arbeitswelt & Bildung

jeglitsch@feei.at
+43/1/588 39-65

Dr. Bernhard Gruber

Arbeitswelt & Bildung

gruber@feei.at
+43/1/588 39-56

Seit 1.11.2023 gilt:

Mitarbeitende haben für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn

  • ihrem Kind von der Sozialversicherung ein stationärer Reha-Aufenthalt bewilligt worden ist und
  • das Kind noch nicht 14 Jahre alt ist.

Während der Freistellung kann Pflegekarenzgeld in Anspruch genommen werden.

Der Beginn der Freistellung ist mittels Familienhospizkarenz/Pflegekarenz-Anmeldung an die ÖGK zu übermitteln. Als Karenzart steht dafür neu „Pflegekarenzgeld während Freistellung wegen Kinderrehabilitation“ zur Verfügung.

Wenn die Lohnsoftware die neue Karenzart noch nicht unterstützt, kann die Familienhospizkarenz/Pflegekarenz-Anmeldung via ELDA Online übermittelt werden. In ELDA Online ist die neue Karenzart bereits verfügbar.

Bei Wiederantritt der Beschäftigung ist das Ende der Freistellung mittels Familienhospizkarenz/Pflegekarenz-Abmeldung zu übermitteln.

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