Seit 1.11.2023 gilt:
Mitarbeitende haben für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn
- ihrem Kind von der Sozialversicherung ein stationärer Reha-Aufenthalt bewilligt worden ist und
- das Kind noch nicht 14 Jahre alt ist.
Während der Freistellung kann Pflegekarenzgeld in Anspruch genommen werden.
Der Beginn der Freistellung ist mittels Familienhospizkarenz/Pflegekarenz-Anmeldung an die ÖGK zu übermitteln. Als Karenzart steht dafür neu „Pflegekarenzgeld während Freistellung wegen Kinderrehabilitation“ zur Verfügung.
Wenn die Lohnsoftware die neue Karenzart noch nicht unterstützt, kann die Familienhospizkarenz/Pflegekarenz-Anmeldung via ELDA Online übermittelt werden. In ELDA Online ist die neue Karenzart bereits verfügbar.
Bei Wiederantritt der Beschäftigung ist das Ende der Freistellung mittels Familienhospizkarenz/Pflegekarenz-Abmeldung zu übermitteln.