Am 12. Juli 2024 wurde die KI-Verordnung (AI Act) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das Gesetz legt eine Risikokategorisierung für künstliche Intelligenz fest und sieht hierfür unterschiedliche Vorgaben für Unternehmen vor:
- KI mit inakzeptablem Risiko (wie etwa Social Scoring) wird in der EU verboten.
- KI mit hohem Risiko unterliegt strengen Anforderungen, bevor sie auf den Markt gebracht werden kann.
- KI mit begrenztem Risiko unterliegt Transparenzpflichten.
Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 2. August 2026 mit folgenden Ausnahmen:
- Die Kapitel I über „allgemeine Bestimmungen“ sowie Kapitel II über „KI mit inakzeptablem Risiko“ gelten ab 2. Februar 2025.
- Kapitel III Abschnitt 4 über „Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen“, Kapitel V über „KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck“, Kapitel VII über „Governance“ und Kapitel XII über „Sanktionen“ sowie Artikel 78 über „Vertraulichkeit“ gelten ab 2. August 2025. Ausgenommen ist Artikel 101, der die Geldbußen für Anbieter von KI-Modellen mit einem allgemeinen Verwendungszweck festlegt.
- Artikel 6 Absatz 1 über die Hochrisiko-Einstufung und die entsprechenden Verpflichtungen in dieser Verordnung erlangen ab 2. August 2027 Geltung.
Einmelden von AI Use-Cases
Zur bestmöglichen Umsetzung des AI Acts und zur Ausarbeitung von Leitlinien sucht die Europäische Kommission aktuell AI Use-Cases von Unternehmen. Im Fokus stehen Anwendungen, die in die Kategorien „KI mit hohem Risiko“ (Art. 6) sowie „verbotene KI“ (Art. 5) fallen und damit die vorgesehenen Pflichten (Art. 8-15) erfüllen müssen.
Bitte senden Sie Ihre AI Use-Cases auf Englisch bis 30. Juli an:
- Herrn Patrik Fritz (fritz@feei.at) oder direkt an
- Herrn Kilian Gross (DG CNECT, Unit A2, Artificial Intelligence Regulations and Compliance, kilian.gross@ec.europa.eu)