- Arbeitslosenversicherungsbeitrag:
Senkung auf 5,9 % (je 2,95 % für DN und DG) - Altersteilzeit:
Stufenweise Verringerung der Aufwandsabgeltung für Unternehmen bei der geblockten Form der Altersteilzeit;
entsprechend dem Anstieg des Frauenpensionsalters erhöht sich für Frauen auch das Zugangsalter zur Altersteilzeit. - Pensionsalter der Frauen:
Das gesetzliche Frauenpensionsalter (bisher 60 Jahre) wird beginnend mit 1.1.2024 schrittweise an jenes der Männer (65 Jahre) herangeführt. - Pensionsbonus für längeres Arbeiten:
Der jährliche Bonus wird von 4,2 % auf 5,1 % erhöht. Bezogen werden kann er für höchstens drei Jahre. Die Pension darf insgesamt 94,28 % der gesamten Bemessungsgrundlage (bisher: 91,76 %) nicht überschreiten. - Zusatzverdienst neben Pensionsbezug:
Pensionist:innen, die neben der Alterspension erwerbstätig sind, müssen in den nächsten beiden Jahren nur für jenen Teil des Zuverdienstes Pensionsbeiträge leisten, der über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze (2024: rund 1.037 €) liegt. Dies bewirkt eine Entlastung um bis zu 106,28 €. - Kinderbetreuungsgeld:
Die Zuverdienstgrenze wird von jährlich 7.800 € auf 8.100 € erhöht. - Teilzeit:
Künftig sind Teilzeitbeschäftigte auch über neue Arbeitsplätze im Unternehmen zu informieren. Als Sanktion bei Verstößen kommt zusätzlich zur Verwaltungsstrafe ein Schadenersatzanspruch. - Mitarbeiterprämie:
Die bisherige Teuerungsprämie wird 2024 in modifizierter Form fortgeführt. - Kinderbetreuungszuschüsse des Unternehmens:
Bis 2.000 € pro Jahr SV-beitragsfrei; die für die Beitragsbefreiung maßgebliche Altersgrenze der Kinder wird von zehn auf vierzehn Jahre angehoben. - e-card:
Ende der e-cards ohne Foto - Fachkräfteverordnung 2024:
110 bundesweit geltende Mangelberufe (bisher 98 bundesweit) und zahlreiche regionale Mangelberufe
InformationsartikelNews
Änderungen mit 1.1.2024
- 29. Dezember 2023