Seit dem 3. Dezember 2024 gelten neue Bestimmungen der Elektrotechnikverordnung (ETV 2020), die vor allem die Listen der verbindlich erklärten und der kundgemachten Normen betreffen.
Verbindliche Normen sind gesetzlich verpflichtend und Abweichungen nur mit behördlicher Ausnahmebewilligung möglich. Kundgemachte Normen sind freiwillig anzuwenden, gelten jedoch als Nachweis für die Erfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen. Werden sie nicht angewendet, ist eine Risikobeurteilung erforderlich.
Detaillierte Informationen zu den Änderungen der Elektrotechnikverordnung finden Sie auf der Website der OVE oder im Rechtsinformationssystem RIS.